Freie Deutsche Jugend
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Zum Krieg im Kosovo


Es ist die alte Politik des deutschen Imperialismus, die im jugoslawischen Kosovo zu greifen beginnt. Es ist die Politik der 5.Kolonnen, wie sie schon der Hitlerfaschismus u.a. in der Tschechoslowakei erfolgreich praktizierte. Dieselbe Politik wie sie auch in abgewandelter Form zur Annexion der DDR führte.

Die UCK in Kosovo ist eine solche 5.Kolonne und sie dient dazu, den Einfluß des deutschen Imperialismus auf dem Balkan auszubauen, gegen den starken Konkurrenten - die USA. Die UCK wurde 1996 in der BRD gegründet und wird über die bundesdeutsche Asylpolitik mit Kadern versorgt. Die UCK-Kämpfer werden von der Bundeswehr ausgebildet und über Albanien mit Waffen versorgt, die noch immer aus den Beständen der zerschlagenen NVA der annektierten DDR stammen. Die Deutsche Welle war der erste Sender über den die UCK 1997 ihr Programm ausstrahlte und die selbsternannten Minister der antijugoslawischen sog. "Republik Kosovo" haben ihren Sitz in Stuttgart.

Damit führt der deutsche Imperialismus seine Zerschlagungspolitik fort, wie schon vorher mit der einseitigen Anerkennung Sloweniens und Kroatiens durch den Bonner Staat.

Aber er verfolgt noch weitere Ziele. Die Destabilisierung bzw. Auflösung bestehender Bündnisse. Warum sonst sollte die BRD der UNO mit einem Alleingang drohen, sollte sie keinen Militäreinsatz gegen Jugoslawien verabschieden. Damit bricht der deutsche Imperialismus bewußt bestehende Verträge und Vereinbarungen.

Auch die NATO wird unter Druck gesetzt. Kriegsminister Rühe erklärte ganz unverhohlen, wenn die NATO nicht binnen dreier Wochen Truppen entsende, sei dies das Ende des Bündnisses.

Am 16.Oktober nun hat der 13.Deutsche Bundestag entschieden, den Beschluß der UNO zu zerbrechen, die Bundeswehr völkerrechtswidrig in Marsch zu setzen und die NATO zu einem Angriff auf Jugoslawien zu drängen. Doch damit begeht der Deutsche Bundestag gleich in doppelter Weise einen Verfassungsbruch.

Denn nach der Wahl am 27.September und der Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleiter hat der alte Bundestag aufgehört zu existieren. Er kann und darf somit keine Entscheidungen mehr fällen. Erst der sich noch zu konstituierende neue Bundestag kann dies tun. Burkhard Hirsch, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, hat dies in einer persönlichen Erklärung am Vortag des 16.Oktober klargestellt, daß nämlich der 13.Bundestag mit der Bekanntgabe durch den Bundeswahlleiter beendet ist. Würde der abgewählte Bundestag dennoch eine Entscheidung fällen, so sei dies verfassungswidrig.

Durch diesen Verfassungsbruch zerschlägt das Bürgertum seine selbst gesetzten und aufgestellten Grundlagen und Ordnungen.

Der andere Punkt ist in diesem Zusammenhang die Vorbereitung zur Führung eines Angriffskrieges mittels Bundeswehr. Denn genau das wurde beschlossen, nicht mehr und nicht weniger. Im Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes steht: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskriegs vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Tun der DFG/VK Frankfurt/M.. Sie hat noch vor der Bundestagsentscheidung Strafanzeige gegen Kohl, Rühe, Kinkel wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs und gegen Schröder und Fischer wegen Beihilfe gestellt. Nach der Bundestagssitzung hat sie diesen Plan leider wieder zurückgezogen, prüft aber zur Zeit die Rechtmäßigkeit der Bundestagssitzung.

P.S.: Zu den vorliegenden Losungen gibt es bereits Spuckis und Plakate. Sie sind beim Bundesvorstand zu bestellen

Berlin, im Oktober 1998



Freie Deutsche Jugend, Zentralrat, Karl-Liebknecht-Haus,
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