
Die ersten Tage der Regierung Schröder
Was hat die Schröder-Regierung in ihren ersten 100 Tagen nicht schon alles von sich gegeben:
Hier eine kleine Auswahl von Pressemeldungen
- Schröder begründet in der Aussprache zum Beschluß zu Kosovo am 16.11. die neue BuWe-Marschroute nach Kohl: Die Bundeswehr hat gerade in den Ländern was zu suchen, in dem die deutsche Wehrmacht Verbrechen begangen hat. Damit bricht, wie es die SZ vom 17.11. richtig kommentiert hat, die neue Bundesregierung in dieser Frage mit der bisherigen Kohl-Doktrin, die eh schon schlimm genug war.
- Die Frankfurter Rundschau am 30.10 zitiert Außenminister Fischer mit den Worten , er "betreibe keine grüne Außenpolitik, sondern deutsche Außenpolitik". Dazu kann man nur sagen: Kaiser Wilhelm läßt grüßen mit seinem bekannten Ausspruch beim Ausbruch des 1.Weltkreges: ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche!
- Und noch einmal Fischer laut Bundestagsprotokoll bei der Debatte zum Kosovo-Einsatz: "Das Problem ist doch nicht die humanitäre Katastrophe. (...) Das Problem ist, daß von der Politik der Bundesrepublik Jugoslawien, von der Politik Milosevic eine dauerhafte Kriegsgefahr in Europa ausgeht. Diese Kriegsgefahr können wir nicht akzeptieren. Das ist der entscheidende Punkt. (Und das Protokoll vermerkt hier: Beifall beim Bündnis90/Die Grünen und bei der SPD.)
Und zu dem, was wir bereits in den letzten Mitteilungen des Bundesvorstands
festgestellt haben, daß in dem Kosovo-Beschluß ein doppelter Verfassungsbruch besteht (verfassungswidrige Einberufung des abgewählten
Bundestags und Vorbereitung zur Führung eines Angriffskriegs), dazu kommt nun ein dritter Verfassungsbruch dazu: Der NATO Beschluß verletzt die UNO-Resolution, die ausdrücklich kein militärisches Eingreifen vorsieht, weil dies China und Rußland als ständige Mitglieder im Sicherheitsrat durch ihr Vetorecht verhindert hätten. Und die Anerkennung dieses völkerrechtswidrigen NATO-Beschlusses durch den Beschluß des Bundestags widerspricht demzufolge auch dem Grundgesetz der BRD.
Damit aber nicht genug: Dies zieht ein weiterer Verfassungsbruch nach sich: Der
Einsatzbefehl der Bundeswehr ist verfassungswidrig, wenn die Soldaten den Marschbefehl ausführen.
Oder andersherum: Nur derjenige, der die Befehle verweigert, steht auf dem Boden des Grundgesetzes!
Dies sagen nicht nur wir, sondern auch ein Professor für öffentliches
Recht und Völkerrecht bei der Universität Bremen
Vierfacher Verfassungsbruch! und vorne dran die SPD und Fischer. Es wird unsere Aufgabe in der BRD sein, dies zu enthüllen und dagegen den Widerstand zu organisieren.
Berlin, im November 1998