
Lieber raus aus der BRD
als rein in den Krieg!
Stoppen wir den deutschen Angriffskrieg
gegen Jugoslawien!
Wo sind wir nach 9 Jahren Anschluß an die BRD nur hingeraten?
Deutsche Flugzeuge bombardieren Belgrad, deutsche Soldaten stehen auf dem Balkan und überziehen Jugoslawien mit Krieg. Das größere Deutschland führt einen Angriffskrieg ohne UN-Mandat und erklärt das Völkerrecht für beendet.
In ihrer 40jährigen Existenz führte die DDR keinen einzigen Angriffskrieg gegen andere Staaten. Neun Jahre unter der Knute der BRD genügten jedoch, uns an den Rand der Katastrophe zu führen. Die "friedliche" Konterrevolution von 1989 zeigt im Krieg von 1999 ihr wahres Gesicht. Jetzt sind wir ein Volk, dessen Regierung und Militärs das souveräne Jugoslawien angreifen und die Balkanvölker wieder in die Luftschutzbunker treibt.
Was vor 10 Jahren wie eine Horrorvision aussah, ist heute blutige Realität. Das in Bonn erfundene Geschrei "Wir sind ein Volk" heißt jetzt "Wir sind ein Volk von Kriegstreibern".
In Riesenschritten treibt das größere Deutschland ganz Europa an den Abgrund eines neuen Weltkrieges. Grauenhaft bestätigen sich die Befürchtungen des früheren US-amerikanischen Außenministers Baker, der im Mai 1990 dem sowjetischen Außenminister Schewardnadse in Bonn anvertraute: "Wir haben die Lektionen von 1871, 1914 und 1939 gelernt. Wir mußten zwei Kriege auf diesem Kontinent in diesem Land führen. Den verheerendsten kämpften wir Seite an Seite mit Ihnen als Verbündete. Wir wollen das nicht noch einmal tun müssen." (James A. Baker, Erinnerungen 1989-1992). Deswegen mußte die BRD in dem sogenannten 2+4-Vertrag vom 12.9.1990 den Vier Mächten und der DDR zusichern, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird, ... daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und mit der Charta der Vereinten Nationen."
Vom Boden des größeren Deutschland konnte aber kein Frieden mehr ausgehen. Im Gegensatz zur DDR hat die BRD das Potsdamer Abkommen nie anerkannt, welches einen Frieden hätte herbeiführen können, indem der deutsche Militarismus und Nazismus vernichtet wird.
Schon in der ersten Regierungserklärung des größeren Deutschland formulierte Kanzler Kohl die neue Marschrichtung der Berliner Republik: "Deutschland hat mit seiner Geschichte abgeschlossen, es kann sich künftig offen zu seiner Weltmachtrolle bekennnen und soll diese ausweiten." (taz, 31.1.1991)
Jetzt kommt es Schlag auf Schlag: Im Sommer 1991 betreibt Außenminister Genscher die Zerschlagung Jugoslawiens. Gegen den Willen der EU, der USA und der Sowjetunion erkennt die BRD Kroatien und Slowenien staatlich an, reißt sie aus Jugoslawien heraus und beliefert das kroatische Marionettenregime haufenweise mit erbeuteten NVA-Waffen. Nun beginnen erst richtig die Vertreibungen mit ihren katastrophalen Folgen von Not, Elend und Toten. So viel zu den humanitären Einsätzen Deutschlands.
1995 tritt das "vereinte Deutschland" sein Grundgesetz mit Springerstiefeln und beschließt den verfassungswidrigen Einsatz deutscher Soldaten in aller Welt.
Im Oktober 1998 reißt die parlamentarische Mehrheit von CDU/CSU/SPDFDP/Grünen die UNO-Charta in Fetzen und beschließt völkerrechtswidrige Einsätze der deutschen Armeen im Ausland, auch gegen den ausdrücklichen Willen der Vereinten Nationen. Getreu dem Motto: Deutschland gegen den Rest der Welt, bis alles wieder in Scherben fällt.
Im März 1999 marschiert das "vereinte Deutschland" in den ersten bewaffneten Angriffskrieg seit 1945. Die UNO hat dazu kein Mandat erteilt. Sie bricht zusammen unter dem Bombenhagel der NATO, angetrieben und erpreßt von den Fischers, Scharpings und Schröders.
Das Kriegsgeschrei deutscher Reporter und Regierungsvertreteter über "humanitäre Katastrophen" kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß die UNO einst gegründet wurde gegen den größten Menschenschlächter aller Zeiten, gegen Deutschland. Sie sollte Deutschland hindern, jemals wieder andere Staaten und Völker anzugreifen. Das Völkerrecht, das 50 Jahre das imperialistische Faustrecht zügelte, ist heute faktisch beseitigt. Warum sollte sich eine Großmacht in Zukunft noch die Zustimmung der UNO zum militärischen Eingreifen holen, wenn es auch ohne geht?
Während "in den vergangenen Tagen ausgerechnet die US-Amerikaner auffällig zögerlich gegenüber Luftschlägen geworden" seien (so der stellvertretende SPD-Fraktionschef Erler laut Frankfurter Rundschau (23.3.1999), gab BRD-Kriegsminister Scharping am Dienstag bekannt: "Unsere Geduld ist am Ende" und befand über den NATO-Angriff: "Je schneller, desto besser" (jW, 22.3.1999).
Daß speziell die Bundesregierung an der Einstellung der Bombardierungen Jugoslawiens offenbar kein Interesse hat, zeigt der Vermittlungsversuch des russischen Regierungschefs Primakow. Der jugoslawische Präsident Milosevic hatte Primakow das Angebot gemacht, "Truppen aus Kosovo abzuziehen und neu zu verhandeln, wenn die Nato vorher aufhört zu bomben" (FR, 31.3.1999) Dies wurde vom deutschen Kanzler eigenmächtig, ohne Besprechungen mit den anderen NATO-Staaten, abgeschmettert. (siehe FAZ, 31.3.1999).
Die deutschen Medien brandmarken einhellig den jugoslawischen Präsidenten Milosevic als "Kriegstreiber" und ernennen die albanische UCK zur "Kosovo-Befreiungsarmee". Die Albaner genossen im Vielvölkerstaat Jugoslawien jedoch Rechte, von denen nationale Minderheiten hierzulande nur träumen können. Und jahrelang lebten die Völker dort friedlich zusammen.
Wer aber ist nun diese UCK? Sie wurde hauptsächlich von der BRD-Regierung und ihren Geheimdiensten aufgebaut und ausgerüstet als 5. Kolonne zur weiteren Zerschlagung Jugoslawiens. So schrieb "The European" im September 1997, "daß der deutsche zivile und militärische Geheimdienst in die Ausbildung und Bewaffnung der Rebellen verwickelt ist, um den deutschen Einfluß auf dem Balkan zu zementieren und das Flüchtlingsproblem anzupacken" (zitiert nach konkret 3/99). Noch vor einem Jahr bezeichnete der US-Sondergesandte Robert Gelbhard die UCK als terroristisch und drohte, sie in die Liste der internationalen Terrororganisationen aufzunehmen (Spiegel, 9.3.1998). Die UCK verübte seit Oktober 1998 über 600 Terroranschläge auf die serbische und albanische Bevölkerung, sowie die jugoslawische Polizei (UZ, 5.2.99). Christian Ströbele (MdB, Bündnis 90/Grüne) urteilt: "Zur Zeit ist die UCK die Urs ache für die Flüchtlingsbewegungen" (jW, 24.3.1999).
In Rambouillet billigte die jugoslawische Seite den politischen Teil der Vereinbarung, der u.a. Autonomie für den Kosovo vorsah. Nur den Anhang, der die Stationierung von 28.000 NATO-Soldaten im Kosovo zur Überwachung des Friedensplanes vorsieht, lehnte sie als grobe Verletzung ihrer Souveränität und territorialen Integrität ab.
Die jugoslawische Seite hat so nur die "Wahl zwischen Pest und Cholera", so ein serbisches Kabinettsmitglied (Spiegel, 22.3.99). Entweder Unterzeichnung, d.h. militärische Besetzung von Teilen ihres Staatsgebietes und Errichtung eines NATO-Protektorats für vorerst drei Jahre oder Bombardierung Jugoslawiens.Schon im Zweiten Weltkrieg zerschlugen deutsche Truppen Jugoslawien und ermordeten hunderttausende von Menschen. Ostern 1941 bombardierte die faschistische Wehrmacht Belgrad. Ostern 1999 fallen wieder Bomben ins Zentrum von Belgrad und vernichten das Innenminsterium, das nur wenige Meter von der Universitätsentbindungsklinik entfernt ist.
Die SPD/GRÜNE Annexions-Regierung und ihre Helfershelfer brechen Völkerrecht und BRD-Recht (siehe Rückseite).
Ein Land von Kriegstreibern, die in den Knast gehören, kann nicht unser Land sein! Lieber raus aus der BRD als rein in den Krieg!
Der Angriff auf Jugoslawien verstößt gegen das Völkerrecht. Die Ausübung militärischer Gewalt darf laut UN-Charta nur zur Selbstverteidigung (Art. 51) oder nach Mandat des UN-Sicherheitsrat (Kapitel VII) erfolgen. Beides ist erwiesenermaßen nicht der Fall. Daher ist der Militärschlag ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, der gegen folgende bundesdeutsche Grundgesetzartikel und Gesetze verstößt:
Bruch des Grundgesetzes Artikel 25 (Völkerrecht und Bundesrecht)
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
Bruch des Grundgesetzes Artikel 26 (Verbot eines Angriffskrieges)
"(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Verstoß gegen § 80 Strafgesetzbuch (Vorbereitung eines Angriffskrieges)
"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
Verstoß gegen § 11 Soldatengesetz (Gehorsam)
"(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. [...]"
Verstoß gegen § 10 Soldatengesetz (Pflichten des Vorgesetzten)
"(4) Er [der Vorgesetzte] darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter der Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen."