Freie Deutsche Jugend
Mitglied im Weltbund der demokratischen Jugend (WBDJ) seit 1948


Brief an die KNE (Kommunistische Jugend Griechenlands)
Stellungnahme zu den Beschlagnahmungen deutschen Eigentums zur Verrechnung der ausstehenden Reparationszahlungen Hitlerdeutschlands

Griechenland nimmt uns in die Pflicht

Am 11.Juli 2000 geschah etwas noch nie Dagewesenes: Das Goethe-Institut in Athen bekommt Besuch von einer Gerichtsvollzieherin. Sie verschafft sich mit Hilfe der Polizei Zutritt, um Grundstück und Gebäude vermessen und schätzen zu lassen. Im Zuge einer Zwangsvollstreckung sollen Auslandsbesitztümer der BRD für Entschädigungszahlungen an Opfer der Wehrmacht und deren Hinterbliebene beschlagnahmt werden. Wenige Monate zuvor hatte das Oberste Gericht in Griechenland, der Aeropag, ein Urteil bestätigt, das den Angehörigen der 296 Opfern, die durch ein SS-Massaker im Dorf Distomo am 10.Juni 1944 bestialisch umgebracht wurden, bereits 1997 ein "Schmerzensgeld" in Höhe von umgerechnet rund 55 Mio DM zusprach.
Der Überfall der Hitlerarmee auf Griechenland im Jahr 1941 war ein Verbrechen. Hinzu kamen unzählige Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit der Besatzung: 87% der 77.377 Juden in Griechenland wurden vernichtet. Es gab im besetzten Griechenland 26 KZ's. In Kommeno steckten am 16.8.43 deutsche Faschisten zwei kleinen Säuglingen, 7 Monate alt, mit Benzin befeuchtete Watte in den Mund und verbrannten sie bei lebendigem Leib. Ortsnamen wie Kalavrita, Viannos, Kandanos etc stehen für barbarische und blutrünstige Überfälle auf das griechische Volk. Insgesamt wurden 1770 Dörfer zerstört und 400 000 Häuser niedergebrannt. Bei über 1,1 Millionen Toten, das sind 15% der gesamten griechischen Bevölkerung, hatte jede Familie mindestens ein Opfer zu beklagen. Das zeigt die Bestialität und Barbarei, die Hitlerdeutschland über ganz Europa gebracht hat (Alle Zahlen aus "Schwarzbuch der Besatzung" hrgb von Manolis Glesos u.a.).
Am 23.5.1995 äußert die deutsche Botschaft in einem Schreiben an eines der Opfer in Distomo dazu: "Nach Auffassung der Bundesregierung sind Vergeltungsmaßnahmen wie gegen das Dorf Distomo nicht als nationalsozialistische Tat zu definieren... sondern als Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung, denn sie stellten Reaktionen auf Partisanenangriffe dar." Die gerichtlich geklärten Entschädigungszahlungen der Familien in Distomo sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Allein in Griechenland geht man von bis zu 100 000 Menschen aus, die ähnliche Ansprüche stellen könnten. Auch Betroffene in anderen Ländern verfolgen die aktuelle Auseinandersetzung mit großem Interesse.
Die Freie Deutsche Jugend fordert die sofortige Aufhebung der einstweiligen Verfügung des deutschen Außenministeriums gegen die Beschlagnahme im Fall Distomo! Wir fordern bedingungslose Entschädigungszahlungen an alle Opfer des deutschen Hitlerfaschismus. Nachdem die Wiedergutmachungszahlungen der BRD nach dem 2.Weltkrieg von den Siegermächten (auch von Griechenland) bis zum Abschluß eines Friedensvertrag zurückgestellt wurden, so ist die BRD als Rechtsnachfolger des Hitlerfaschismus nun nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 völkerrechtlich dazu verpflichtet.
Der Garant für die Anerkennung deutscher Schuld ist und bleibt das Potsdamer Abkommen vom August 1945. Nur wenn seine Bestimmungen umgesetzt werden und der deutsche Imperialismus für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wird, werden sich diese Verbrechen nicht ein drittes Mal wiederholen. Dafür kämpften wir in der DDR und dafür kämpfen wir mehr denn je.

Berlin, im September 2000


veröffentlicht durch
Freie Deutsche Jugend, Zentralrat, Karl-Liebknecht-Haus,
Weydingerstr. 14-16, 10178 Berlin,
Tel./Fax 030/24 00 92 11

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