
Stoppt den deutschen Angriffskrieg gegen Jugoslawien! Der 24. März ist ein Tag, der in Erinnerung bleiben wird. Es ist der Tag, an dem das Ende des Völkerrechtes durch die NATO-Bombardierung besiegelt wurde. Seit dem 24. März fliegt die NATO eine Angriffswelle nach der anderen auf die Bundesrepublik Jugoslawien. Diese Angriffe erfolgen ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrates und sind damit ein klarer Bruch der UN-Charta. Dies schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für jegliche militärische Aggressionen. Das Völkerrecht, das 50 Jahre das imperialistische Faustrecht zügelte, ist hiermit faktisch beseitigt. Warum sollte eine Großmacht sich in Zukunft noch die Zustimmung der UNO zum militärischen Eingreifen holen, wenn es auch ohne geht? Gerade dieses Deutschland, gegen das die UNO 1945 gegründet wurde, treibt heute zum Krieg gegen das UNO-Gründungsmitglied Jugoslawien. Während kurz vor den Angriffen "ausgerechnet die US-Amerikaner auffällig zögerlich gegenüber Luftschlägen geworden" seien
Daß speziell die Bundesregierung an der Einstellung der Bombardierungen Jugoslawiens offenbar kein Interesse hat, zeigt der Vermittlungsversuch des russischen Regierungschefs Primakow. Der jugoslawische Präsident Milosevic hatte Primakow das Angebot gemacht, "Truppen aus Kosovo abzuziehen und neu zu verhandeln, wenn die Nato vorher aufhört zu bomben"
(FR, 31.3.1999) Dies wurde vom deutschen Kanzler eigenmächtig, ohne Besprechungen mit den anderen NATO-Staaten, abgeschmettert. (siehe FAZ, 31.3.1999).Während die deutschen Medien weiterhin den jugoslawischen Präsidenten Milosevic als "Kriegstreiber" brandmarken, wird die albanische UCK fast völlig aus der Kritik genommen. Wer ist diese UCK? Die selbsternannte "Kosovo-Befreiungsarmee" wurde hauptsächlich von der BRD-Regierung und ihren Geheimdiensten aufgebaut und ausgerüstet. So schrieb "The European" im September 1997, "daß der deutsche zivile und militärische Geheimdienst in die Ausbildung und Bewaffnung der Rebellen verwickelt ist, um den deutschen Einfluß auf dem Balkan zu zementieren und das Flüchtlingsproblem anzupacken
" (zitiert nach konkret 3/99). Dagegen bezeichnete der US-Sondergesandte Robert Gelbhard die UCK noch vor einem Jahr als terroristisch und drohte, sie in die Liste der internationalen Terrororganisationen aufzunehmen (Spieg el, 9.3.1998).In Rambouillet billigte die jugoslawische Seite den politische Teil der Vereinbarung, der u.a. Autonomie für den Kosovo vorsah. Nur den Anhang, der die Stationierung von 28.000 NATO-Soldaten im Kosovo zur Überwachung des Friedensplanes vorsieht, lehnte sie als grobe Verletzung ihrer Souveränität und territorialen Integrität ab. Der jugoslawischen Regierung blieb nur die "Wahl zwischen Pest und Cholera", wie es ein serbisches Kabinettsmitglied ausdrückte
(Spiegel, 22.3.99): Entweder Unterzeichnung, d.h. militärische Besetzung von Teilen ihres Staatsgebietes und Errichtung eines NATO-Protektorats für vorerst drei Jahre oder Bombardierung Jugoslawiens.Der deutsche Angriffskrieg gegen Jugoslawien ist nicht nur ein klarer Bruch der Artikel 25 (Völkerrecht und Bundesrecht) und 26 des Grundgesetzes (Verbot eines Angriffskrieges), sondern auch ein Verstoß gegen den "Zwei-plus-Vier-Vertrag". Darin mußte die BRD 1990 den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges zugestehen, "daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen" (Artikel 2 des Vertragstextes). Der Vertrag war die Voraussetzung für die sogenannte Wiedervereinigung.
Doch kaum war die Tinte unter den Verträgen trocken, da legte Kanzler Kohl in seiner Regierungserklärung den Weg der neuenstandenen Berliner Republik ganz anders fest: "Deutschland hat mit seiner Geschichte abgeschlossen, es kann sich künftig offen zu seiner Weltmachtrolle bekennen und soll diese ausweiten."
(taz 31.1.1991)Das erste folgenschwere Resultat dieser neuen "Weltmachtrolle" war noch im selben Jahr die Zerschlagung Jugoslawiens durch die Anerkennung Kroatiens und Sloweniens. Diese Anerkennung war ein deutscher Alleingang gegen den Willen der USA, der UdSSR, Englands und Frankreichs.
Noch keine zehn Jahre sind seit der Einverleibung der DDR vergangen, da führt das größer gewordene Deutschland schon wieder Krieg. Es ist offensichtlich, daß die Welt in den letzten zehn Jahren nicht friedlicher geworden ist. Ungeachtet davon, wie man das politische System des Ostblocks einschätzt, festzuhalten bleibt: 40 Jahre lang hat seine bloße Existenz Europa die Abwesenheit von Krieg und eine relative Stabilität beschert. 40 Jahre lang hat die bloße Existenz der DDR dem deutschen Militarismus einen Riegel vorgeschoben.
Seitdem der Ostblock weggefallen ist und die BRD sich den souveränen Staat DDR einverleibt hat, ist Deutschland wieder frei von den Beschränkung, die ihm von den Siegermächten des 2. Weltkrieges auferlegt waren.
David Binder, Korrespondent der New York Times stellt fest: "Was ich neun Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer und des Systems, das jenseits derselben lag, sehe, ist die Aufhebung nahezu aller Spielregeln, die während des Kalten Krieges für die Klärung internationaler Konflikte geschaffen wurden. Wir sind wieder im 18. Jahrhundert angekommen, oder vielleicht noch davor. Macht ist Recht."
(jW 29.3.99)Die ehemalige britische Premierministerin Margaret Thatcher urteilt: "Das Europa, das hinter dem Eisernen Vorhang hervorgetreten ist, trägt viele Züge des Europas von 1914 und 1939: ethnische Konflikte, Grenzstreitigkeiten, politischer Extremismus, Nationalismus und wirtschaftliche Rückständigkeit. Und noch ein weiteres Schreckgespenst aus der Vergangenheit ist wiederauferstanden: die Deutsche Frage."
("Downing Street No.10", S.1125)Schon zweimal in diesem Jahrhundert hat Deutschland Europa und die Welt in einen Krieg gestürzt...
Unser Hauptfeind steht noch immer im eigenen Land!
Wir fordern:
-Stoppt den deutschen Angriffskrieg!
-Bundeswehr raus aus Jugoslawien!
-Bonner Kriegstreiber in den Knast!
-Nieder mit dem Krieg heißt nieder mit der BRD!
Der Angriff auf Jugoslawien verstößt gegen das Völkerrecht. Die Ausübung militärischer Gewalt darf laut UN-Charta nur zur Selbstverteidigung (Art. 51) oder nach Mandat des UN-Sicherheitsrat (Kapitel VII) erfolgen. Beides ist erwiesenermaßen nicht der Fall. Daher ist der Militärschlag ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, der gegen folgende bundesdeutsche Grundgesetzartikel und Gesetze verstößt:
- Bruch des Grundgesetzes Artikel 25 (Völkerrecht und Bundesrecht)
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
- Bruch des Grundgesetzes Artikel 26 (Verbot eines Angriffskrieges)
"(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
- Verstoß gegen § 80 Strafgesetzbuch (Vorbereitung eines Angriffskrieges)
"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
- Verstoß gegen § 11 Soldatengesetz (Gehorsam)
"(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. [...]"
- Verstoß gegen § 10 Soldatengesetz (Pflichten des Vorgesetzten)
"(4) Er [der Vorgesetzte] darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter der Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen."