Berlin, 26.06.02
Truppendienstgericht
nach 66 Tagen einsichtig
Disziplinararrest bricht keine Gewissensentscheidung
Nach 66 Tagen
Disziplinararrest wurde der totale BRD-Verweigerer Ringo Ehlert
entlassen. Diese Entscheidung des Truppendienstgerichts entpricht
nicht den Wünschen von Oberstleutnant Brinkmann, dem Kommandeur der
Ferdinand-von-Schill-Kaserne. Dieser hatte weitere 21 Tage
Disziplinararrest beantragt. Gegenüber dem Landtagsabgeordneten Monty
Schädel äußerte er sich dahingehend, dass er den Arrest bis zum
zivilen Gerichtsverfahren fortsetzen wolle – wegen angeblicher
Fluchtgefahr. Eine Ungeheuerlichkeit wenn dies ernst gemeint war, denn
der Kommandeur darf Dienstvergehen ahnden und sich nicht anmaßen,
nicht vorhandene Haftbefehle zu vollziehen. Außerdem hatte Ehlert von
Anfang an erklärt, dass er sich dem Prozess stellen wird.
Die Aussage von
Brinkmann verwundert umso mehr, als das Amtsgericht Ueckermünde
seinerseits anläßlich der Aufhebung des für den 11.6. anberaumten
Prozesstermins erklärt hatte, es wolle der Entscheidung der Bundeswehr
nicht mit einer Entscheidung der Justiz vorgreifen - und deshalb mit
einer neuen Terminierung auf die Entlassung durch die Bundeswehr
warten.
Nun steht der
Prozess bevor. Da Ringo Ehlert aus Gewissensgründen den Dienst in der
Bundeswehr verweigert, muss das Urteil auf Freispruch lauten. Erst
dann ist er auch vor weiterem Zugriff der Bundeswehr sicher, die ihn
derzeit noch nach Gutdünken wieder einberufen und neue
Disziplinarstrafen verhängen kann. In ähnlich gelagerten Fällen wurden
totale Kriegsdienstverweigerer wiederholt eingezogen und arrestiert.
Über die weitere
Entwicklung werden wir sie auf dem Laufenden halten.
Wer sich
solidarisieren möchte, schreibt an: