Derzeit stehen Arbeiterjugendliche vor Gericht? Warum? Weil sie gegen die deutsche Leitkultur in Form der Integrations-“Gesetze“ auf die Straße gegangen sind.
Der erste Teil des Lehrstücks vor Gericht hat bereits statt gefunden.
Die Fortsetzung findet statt am 2. Mai um 09:15 Uhr, Amtsgericht München, Nymphenburger Str. 16.
Bericht vom 1. Teil
Die von der Staatsanwaltschaft berufenen Zeugen waren selbst alle beteiligt am Einsatz gegen die Demonstration am 22. Oktober 2016 gegen die deutsche Leitkultur. Eine unabhängige Untersuchung des Sachverhaltes, wie auch von der Rechtsanwältin moniert wurde, fand nicht statt. Keiner der aufgetretenen Polizisten konnte aus eigener Wahrnehmung vom vorgeworfenen Sachverhalt berichten. Keiner hat die Tat des Angeklagten gesehen. Alle konnten sich nur auf angebliche Aussagen von anderen Polizisten, auf Hörensagen stützen, die das angeblich gesehen haben mögen. Wie diese denn heißen, daran konnte sich auf einmal keiner von ihnen mehr erinnern. Das Schlagen und Treten der Staatsmacht gegen die Demonstrationsteilnehmer wurde als ein „Bitten“, zur Seite zu gehen dargestellt.
Wenn ein Polizist mal im Urlaub ist, dann ist das auch kein Problem, wie wir heute erfahren haben. Da werden die Ermittlungsunterlagen dann einfach mal schnell per Whatsapp rumgeschickt und dann aber auch ganz schnell gelöscht. Wer diesen Bericht denn dann angefertigt hat, das weiß man dann natürlich auch nicht mehr. Oder will man es, wie so vieles andere, nicht mehr wissen, wenn man vor einem Gericht danach gefragt wird?
Ob das jetzt eine Fahnenstange war, die den angeblich „geschädigten“ Polizisten am Helm getroffen hatte, das konnte man auch nicht sagen, da es ja keiner gesehen hatte. Bild- oder Filmaufnahmen, vom angeblichen Geschehen existieren auch nicht und eine Polizistin, die diese verarbeiten sollte, muss gestehen, dass sie nicht einmal weiß, was Metadaten sind, auf denen sich ablesen lässt, zu welchem Zeitpunkt was aufgenommen worden ist.
Auch wenn niemand gesehen haben mag, was man dem Angeklagten vorwirft, so prägte sich eines doch scheinbar sehr markant ins Gedächtnis der Staatsmacht, so dass es heute ständig auf den Tisch kam. Die „Russenmütze“.Während der eine Polizist, der angeblich eine Fahnenstange an den Kopf bekommen haben soll, die Kundgebung am Odeonsplatz als friedlich schilderte, sprach der andere davon, dass man, also die Polizei, schnell in den „sicheren“ Bereich habe kommen wollen, weil es auf dem Platz nur so von „Störern“ gewimmelt habe.Auch die Staatsanwaltschaft bewies wieder deutlich, worum es hier geht: Polizisten seien kein Freiwild, ein Exempel gegen den Feind Demonstrant gegen die bayerische Leitkultur muss statuiert werde
Im Rahmen der Einlasskontrolle wurde ein Flugblatt der FDJ kurzerhand von den Justizbeamten entwendet, um davon eine Kopie zu machen. Nach der Anfertigung der Kopie wurde es wieder zurückgegeben. Von zwei Beamten wurde die Fotokopie dann zu Beginn der Verhandlung in den Sitzungssaal gebracht und der Richterin überreicht, die sich dafür allerdings wenig interessierte und nur kurz erwiderte, dass sie das hier nicht brauche.
Was dem Angeklagten vorgeworfen wurde, konnte nicht nachgewiesen werden. Dafür aber, welcher Geist inzwischen hier Urteile spricht. Es ist die Leitkultur, deren Unschärfe es jedem Richter ermöglicht, aus dem Himmel heraus zu urteilen. Es ist die Leitkultur, gegen die wir den Kampf auf nehmen müssen.
Fortsetzung folgt am 2. Mai um 09:15 Uhr
Kommt zum Lehrstück über die Leitkultur im Gerichtssaal!